Atemschutz-Strecke Regen(Feuerwehrhaus)
Atemschutzbelegungsplan für FF Lindberg.
Atemschutzbeauftragte:
1. Atemschutzbeauftragter
Krickl Arnold LM
Hans Probst-Weg 1a
Tel: 09922 502 677
Handy: 0175 1612593
Mail; krickl_arnold@hotmail.com
2. Atemschutzbeautragte
Miriam Leillinger LM
Lehen 11c
Tel: 09922 502 129
Handy: 0151 122 133 71
Mail: robert.leillinger@vr-web.de

1. Voraussetzungen
1.1 Körperliche Tauglichkeit, ärztliche Untersuchung
Die Feststellung der Eignung nach G26 muß durch ermächtigte Ärzte überprüft werden.
Der Atemschutzträger darf nicht unter 18 und (im allgemeinen) nicht über 50 Jahre alt sein.
Des weiteren müssen alle 3 Jahre eine regelmäßige Belastbarkeitsuntersuchung erbracht werden.
Atemschutzträger, die über 50 Jahre alt sind, müssen jedes Jahr und außerdem nach schwerer Krankheit
zur Untersuchung gehen.
1.2 Ausbildung und Übung
Jeder Atemschutzgeräteträger muß an einem anerkannten Atemschutzgeräteträgerlehrgang teilgenommen haben.
Nach Abschluß des Lehrgangs ist mindestens 3 - 4 mal jährlich unter Belastung zu üben!
(Davon muß mindestens einmal eine Übung in einer anerkannten Ausbildungsstätte abgehalten werden)
1.3 Einhalten der UVV Feuerwehren
Die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten! Es müssen mindestens 2 Feuerwehrmänner im Einsatz vorgehen.
Eine Verbindung nach außen durch Schlauch oder Sicherungsleine ist immer herzustellen! Rettungstrupp bereitstellen!
Nur bei akuter Lebensgefahr darf ein Atemschutzgeräteträger allein eingesetzt werden.
Kein Filtergerät in Brunnen, Schächten, Kanälen oder abgeschlossenen verqualmten Räumen einsetzen.
Das Filtergerät sollte nur als Fluchtgerät Verwendung finden.
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